Mitgliedschaft
In der GOR gibt es drei Arten von Mitgliedschaften: die persönliche Mitgliedschaft, die korporative Mitgliedschaft und die Ehrenmitgliedschaft. Für interessierte Studenten gibt es die persönliche Mitgliedschaft zudem in vergünstigter Form (nur 20% des regulären Mitgliedsbeitrages).
Im Folgenden finden Sie die jeweiligen elektronisch ausfüllbaren Antragsformulare sowie eine kurze Beschreibung der drei Arten von Mitgliedschaften:
Art der Mitgliedschaft | Jährlicher Mitgliedsbeitrag | Download Beitrittsformular |
---|---|---|
Persönliche Mitgliedschaft (Vollmitgliedschaft) Personal Membership |
EURO 100,- | |
Persönliche Mitgliedschaft (Studenten) Personal Membership for Student Members (only Bachelor- & Master Students) |
EURO 20,- | |
Korporative Mitgliedschaft und Gold-Mitgliedschaft Corporate Membership |
Mindestbeitrag: EURO 375,- |
Persönliche Mitgliedschaft
Dies ist die reguläre Form der Mitgliedschaft in der GOR. Sie ist für Personen vorgesehen, die in Wissenschaft oder Praxis im Operations Research tätig sind bzw. sich für das Operations Research allgemein interessieren. Der Jahresbeitrag beträgt € 100 und schließt den Bezug der OR News und den elektronischen Zugang zu einer von der Gesellschaft herausgegebenen, wissenschaftlichen Fachzeitschrift (OR Spectrum oder Mathematical Methods of Operations Research) ein. Optional können die Hardcopy Exemplare der gewählten Zeitschriften bezogen werden. Die Teilnahme an den Jahrestagungen der GOR, an Arbeitsgruppensitzungen, Tutorials und Fachtagungen ist zu einem reduzierten Preis möglich.
Studentische Mitglieder zahlen einen reduzierten Mitgliedsbeitrag von aktuell € 20, können aber alle Vergünstigungen wahrnehmen, die auch den vollzahlenden Mitgliedern geboten werden. Die studentische Mitgliedschaft soll Studierende des Operations Research und angrenzender Gebiete ansprechen, um diese frühzeitig für das Operations Research zu interessieren und zu gewinnen. Eine studentische Mitgliedschaft ist für maximal vier Jahre und bis zum 27. Lebensjahr möglich und jeweils durch eine aktuelle Studienbescheinigung nachzuweisen. Personen, die bereits einen Studienabschluss erworben haben oder als wissenschaftliche Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen (auf einer „ganzen“ oder „halben“ Stelle) an einer Hochschule beschäftigt oder zu einem Promotionsstudium eingeschrieben sind, können diese Mitgliedschaft nicht erwerben.
Korporative Mitgliedschaft und Gold-Mitgliedschaft
Für Unternehmen und Verwaltungen besteht die Möglichkeit, eine korporative Mitgliedschaft zu beantragen. Diese soll vor allem ermöglichen, dass mehrere Personen gleichzeitig zu vergünstigten Konditionen an Jahrestagungen, Arbeitsgruppensitzungen, Tutorien und Fachtagungen der GOR teilnehmen können. Unternehmen bestimmen ihren Beitrag selbst, der jedoch mindestens € 375 beträgt. Der Mitgliedsbeitrag schließt hier den Bezug der OR News sowie den elektronischen Zugang zu einer wissenschaftlichen Fachzeitschrift mit ein. Optional können Hardcopy Exemplare der Zeitschriften bezogen werden. Die GOR geht davon aus, dass sich die korporative Mitgliedschaft nicht auf Konzerne als Ganzes, sondern auf einzelne Standorte bzw. Bereiche erstreckt.
Eine besondere Förderung der GOR geschieht durch Unternehmen oder Verwaltungen mit Gold-Mitgliedschaft. Diese kann durch ein Unternehmen gegenüber der GOR erklärt werden und ist mit einem Mitgliedsbeitrag von mindestens € 2.000 pro Jahr verbunden. Weiterhin kann besonders verdienten korporativen Mitgliedern dieser Status durch Vorstand und Beirat befristet verliehen werden. Unternehmen mit Gold-Mitgliedschaft genießen besondere Privilegien. Unter anderem haben sie erweiterte Möglichkeiten der Veröffentlichung von Anzeigen in den OR News und den OR Letters und zwei Personen können kostenfrei an der GOR-Jahrestagung teilnehmen. Eine Liste unserer aktuellen Gold-Mitglieder finden Sie hier.
Dauer der Mitgliedschaft und Kündigungsfrist:
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem 1. Januar und verlängert sich automatisch um ein weiteres Kalenderjahr, solange sie nicht vom Mitglied durch eine schriftliche Austrittserklärung gekündigt wird. Die Kündigung ist gemäß §4 (4) der Satzung der GOR zum Ende eines Kalenderjahres zulässig.
Ehrenmitgliedschaft
Eine Ehrenmitgliedschaft in der GOR kann nicht beantragt werden, vielmehr wird eine solche für besondere Verdienste um die Gesellschaft von der Mitgliederversammlung verliehen. Ehrenmitglieder sind vollständig von Mitgliedsbeiträgen befreit, sie können aber alle Vorteile wahrnehmen. Eine Liste der Ehrenmitglieder der GOR finden Sie hier.