Teilnahmegebühren

Gebührenfrei können teilnehmen:

  • persönliche Mitglieder der GOR
  • Angehörige von Firmen, die korporatives Mitglied sind
  • Referenten
  • Mitarbeiter(innen) der Institution, an der die jeweilige Sitzung stattfindet

An Hochschulen tätige Nichtmitglieder und Studierende zahlen je AG-Sitzung eine Teilnahmegebühr von einem Jahresbeitrag der GOR (aktuell sind dies 100 Euro und 20 Euro für Studierende).

Mitarbeiter von Firmen ohne persönliche oder korporative Mitgliedschaft zahlen pro AG-Sitzung 200 Euro.

Nehmen an einer Sitzung mehrere Mitglieder einer Firma teil, so zahlen sie gemeinsam den Jahresbeitrag eines entsprechenden korporativen Mitglieds. Bei Firmen sind dies 375 Euro.

Entscheidet sich jemand mit der Anmeldung zu einer Sitzung zugleich für eine Mitgliedschaft, so zahlt er als Mitglied keine Teilnahmegebühr.

Wird jemand während einer AG-Sitzung Mitglied, so verbleibt die gezahlte Teilnahmegebühr bei der AG, und es ist ein zusätzlicher Jahresbeitrag bei der Geschäftsstelle zu entrichten.

Mitgliedschaftsanträge erhält man bei der Geschäftsstelle der GOR oder zum Downloaden von der Homepage der GOR (hier).

Zusätzlich zu den reinen Teilnahmegebühren können Aufwandsentschädigungen für Bewirtung, Exkursionen, Proceedingsbände etc. von allen Teilnehmern erhoben werden. Auf derartige Aufwandsentschädigungen wird ggfs. in dem Einladungsschreiben zu einer Sitzung hingewiesen.